Kurzgutachten: Gutachten oder Kostenschätzung?

Fragen & Antworten

Ein Kurzgutachten ist ein aussagekräftiges Beweismittel bei Schäden unter 1000,-€. Es beinhaltet alle relevanten Fahrzeugdaten die Reparaturkosten und detaillierte Lichtbilder.

Das Kurzgutachten ist ein aussagekräftiges Beweismittel, welches bei einem möglichen Rechtsstreit im Vergleich zum Kostenvoranschlag eine Beweissicherungsfunktion hat. Bei Bedarf kann dieses als Basis dienen und in ein vollwertiges Schadengutachten umgewandelt werden. Das Kurzgutachten wird in der Regel nur dann erstellt, wenn der Schaden unter 1.000 Euro liegt oder die Haftung unklar ist.

Noch einen weiteren Vorteil hat das Kurzgutachten: Sollten während der Reparatur weitere Schäden festgestellt werden, kann das Kurzgutachten in ein Schadengutachten erweitert werden.

Bei Haftpflichtschäden unter 1.000 Euro ist es nicht erforderlich, ein vollumfängliches Schadengutachten zu beauftragen, da es aufgrund der Schadenminderungspflicht von der gegnerischen Versicherung nicht erstattet wird. Eine Kostenschätzung ist ein aussagekräftiges Beweismittel und beinhaltet alle relevanten Fahrzeugdaten die Reparaturkosten und detaillierte Lichtbilder.

Allerdings sehen Laien nicht, wie schwer der Schaden am Auto wirklich ist. Sollten Sie nicht sicher sein, kontaktieren Sie uns. Unsere zertifizierten und unabhängigen Gutachter beraten Sie gerne, ob ein Gutachten oder eine Kostenschätzung notwendig ist.

Rufen Sie uns an!

Wir helfen Ihnen gerne.

06171-584250